Scheidungsberatung, Unterhalt und Familienrecht
Aufteilungsberatung und familienrechtliche Ansprüche
Dr. Starnberg ist Spezialist für Scheidung, Unterhaltsansprüche und Vermögensaufteilung sowie für alle familienrechtlichen Ansprüche wie Kindesunterhalt, Obsorge, Besuchsrecht etc.
Zu den Leistungen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Starnberg zählen folgende Schwerpunkte:
- Scheidungsberatung: Einvernehmliche Scheidung; streitige Scheidung; Verschuldenszuweisung; Trennungsvereinbarung; Ehevertrag; pensionsrechtliche Aspekte - Witwenpension; sozialversicherungsrechtliche Aspekte - Selbstversicherung.
- Unterhaltsberatung: Unterhalt bei aufrechter Ehe; nachehelicher Unterhalt; Unterhaltsverzicht; Unterhaltsklage; Unterhaltserhöhung; Billigkeitsunterhalt.
- Aufteilungsberatung: Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse; Zuordnung der Kreditverbindlichkeiten; Vereinbarung der Ausfallsbürgschaft; Aufteilung von Liegenschaften (Wohnungseigentumsanteile); Bezeichnung nicht aufzuteilenden Vermögens bzw. Ersparnisse.
- Familienrechtsberatung: Elternrechte; Kinderrechte, Kindeswohl; Obsorge; gemeinsame Obsorge; Obsorgeentziehung; Besuchsrecht; Kindesunterhalt; Unterhaltserhöhung; Erbrecht; Eltern/Kinder; Testament; Übergabsvertrag; Schenkungsvertrag; Kaufvertrag; Ausgedinge; Fruchtgenussrecht.
Die Kanzlei Dr. Starnberg errichtet für Sie selbstverständlich alle anfallenden Verträge und Vereinbarungen.
Auch in Strafsachen kann Ihnen Dr. Starnberg als erfahrener Strafverteidiger helfen.
Wir korrespondieren und verhandeln auch in englischer Sprache.




